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Veranstalterrisiken
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen müssen
eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Da Sie diese so genannte
Veranstalterhaftpflichtversicherung generell vor den materiellen Folgen schützt,
wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden, kann sie auch für
Firmenveranstaltungen, wie Jubiläumsfeiern, oder große Privatveranstaltungen
abgeschlossen werden.
Versicherbar sind z. B.:
Sportveranstaltungen aller Art
Motorsportveranstaltungen
Golfturniere
Tanzveranstaltungen
Konferenzen und
Tagungen
Seminare und
Schulungen
Ausstellungen
und Produkt-Präsentationen
Umzüge und
Straßenfeste
Film- und
Videoveranstaltungen
Parties und
Konzerte
Mit versichert werden hierbei:
Zuschauer
Sachschäden, z.
B. an Leitplanken oder gemieteten Immobilien
so genannt
Flurschäden
Hinweis:
Schon das Stolpern eines Besuchers kann durch nachfolgende Behandlungskosten
einen Schaden in beträchtlicher Höhe verursachen, den Sie als Veranstalter
tragen müssen.
Veranstalterrechtsschutzversicherung
Die Veranstalterrechtsschutzversicherung bietet
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang
mit sämtlichen Aufgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Beendigung der
versicherten Veranstaltung. Veranstaltungen können z. B. sein:
Sport- und
Motorsportveranstaltungen
Betriebs- und
Jubiläumsfeiern
Interessenveranstaltungen
Versicherungsschutz besteht dabei für den Versicherungsnehmer.
Im Rahmen des Schadenersatz-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-, Straf-
und Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutzes sind die vom Versicherungsnehmer
beschäftigten Personen in Ausübung Ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
mitversichert.
Im Rahmen des Verkehrs- und Zuschauer-Rechtsschutzes gelten Sonderregelungen.
Warentransportversicherung
Gegenstand der Warentransportversicherung kann jedes
in Geld schätzbare Interesse sein, das Sie daran haben, dass die Güter die
Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerungen bestehen.
Sie wollen mehr wissen? Dann kurze Meldung
per
E-Mail oder
Telefon +49 7121 372280 bzw. Telefax +49 7121 372281.
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