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Warum die Unfallversicherung?

Durch eigene Vorsorge schließen Sie die Risikolücke.

Durch die Sozialversicherung hat der Staat für seine Bürger ein Netz sozialer Grundsicherungen geschaffen. Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sorgen dafür, dass Arbeitnehmer bei unerwartet eintretenden Situationen vor größerer materieller Not bewahrt bleiben.

Eines kann das soziale Netz allerdings nicht: Es kann nicht garantieren, dass im Falle eines Falles der erreichte Lebensstandard beibehalten wird und finanzielle Einbußen vermieden werden. Dafür muss private Vorsorge getroffen werden.

Gerade Freiberufler und Selbständige müssen aber selbst vorsorgen.

Unsere Gegenüberstellung von gesetzlicher und privater Unfallversicherung verdeutlicht die bestehenden Risikolücken und privaten Vorsorgemöglichkeiten.

Gesetzlich

Privat

  1. Die Gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wird überwiegend von den Berufsgenossenschaften und den Gemeindeverbänden getragen.
     

  2. Zum Kreis der pflichtversicherten Personen gehören alle, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Ferner sind versichert: Kindergartenkinder ab dem dritten Lebensjahr, Schüler und Studenten. Beamten wird ein gleichwertiger Versicherungsschutz im Rahmen der beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften geboten. Vielfach besteht kraft Satzung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Unfallversicherung.
     

  3. Die Gesetzliche Unfallversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes und der Gefahrensituation des Betriebes.

  1. Die Private Unfallversicherung wird von Versicherern angeboten, die dem freien Wettbewerb unterliegen.
     

  2. In der vom Wettbewerb getragenen Privaten Unfallversicherung kann sich grundsätzlich jeder freiwillig versichern. Sie steht jedem offen, insbesondere auch denen, die nicht von Gesetzes wegen versichert sind, also allen Kindern, Hausfrauen, Unternehmern und freiberuflich Tätigen.
     

  3. Die Beiträge zu einer Privaten Unfallversicherung zahlt jeder Ver-sicherungsnehmer selbst. Ihre Höhe hängt von den vereinbarten Versicherungsleistungen und dem ausgeübten Beruf des Versicherten ab.

Unfälle passieren jederzeit und überall. Viele verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen können. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit am stärksten gegenwärtig sind Verkehrsunfälle. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 10.000 Personen im Straßenverkehr tödlich. Über 500.000 Personen werden bei Straßenverkehrsunfällen verletzt.

Noch mehr Unfälle ereignen sich zu Hause, in der Freizeit und beim Sport. Immerhin werden hier Jahr für Jahr etwa 4,6 Millionen Menschen so schwer verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden müssen; auch hier verunglücken fast 10.000 tödlich.

Die Notwendigkeit der privaten Absicherung wird inzwischen von immer mehr Menschen erkannt. So bestehen heute in Deutschland rund 26,7 Unfallversicherungsverträge - für 40% der Deutschen ist damit private Vorsorge getroffen. In rund 800.000 Fällen erbringt die Private Unfallversicherung jährlich Leistungen und trägt dazu bei, den Lebensstandard zu sichern oder Startkapital für eine neue Existenz zur Verfügung zu stellen. Dabei gilt sie auf der ganzen Welt, rund um die Uhr und für Unfälle jeder Art (Beruf, Freizeit, Sport etc.).

 

© 1998 - 2007 Die Sport Assekuranz® Financial & Insurance Broker; letzte Änderung 07. May 2008