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Deutschlandreisende bis zu 12 Monate

Krankheit oder Unfall - diese Risiken fahren immer mit. Gerade bei einem längeren Aufenthalt bedeutet ein leistungsfähiger Versicherungsschutz viel persönliche Sicherheit. Mit dem Tarif AS 4 treffen alle, die in Deutschland zwischen 12 und 60 Monaten unterwegs sind und ihren Wohnsitz im Ausland haben, umfassende Vorsorge: Für Reisen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für kurzfristige Unterbrechungen auch darüber hinaus.

Informieren Sie sich über unser Angebot und entscheiden Sie sich für den Versicherungsschutz, der Ihren Ansprüchen entspricht.

Übersicht Versicherungsschutz Deutschlandreisende 12 - 60 Monate
  Die Basisstufe - Tarif AS 4 B Die Superstufe -Tarif AS 4 S
Leistungsdauer Zwischen 12 und 60 Monaten können Sie den Zeitraum Ihres Versicherungsschutzes variabel wählen - je nachdem wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten.
Leistungsumfang

100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ 

Ambulante Heilbehandlung, Entbindung

  • ärztliche Leistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum 2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
  • Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
  • Brillenfassungen einmal während der Versicherungsdauer bis zu 52 EUR
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall

Zahnärztliche Heilbehandlung

  • schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material
  • gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für:

  • Zahnkronen
  • Einlagefüllungen
  • Zahnersatz
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Kieferorthopädie

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt.

Stationäre Heilbehandlung, Entbindung

  • allgemeine Krankenhausleistungen
  • belegärztliche Leistungen
  • Transport  zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst

Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag.

100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, im Rahmen der Bedingungen auch über den Höchstsätzen der GOÄ  liegende Aufwendungen (Ausnahme zahnärztliche Heilbehandlungen), für:

Ambulante Heilbehandlung, Entbindung

  • ärztliche Leistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum 2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
  • Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
  • Brillenfassungen einmal während der Versicherungsdauer bis zu 103 EUR
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall


Zahnärztliche Heilbehandlung

  • schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen mit plastischem Material
  • gezielte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für:

  • Zahnkronen
  • Einlagefüllungen
  • Zahnersatz
  • Funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
  • Kieferorthopädie

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen ersetzt.

Stationäre Heilbehandlung, Entbindung

  • allgemeine Krankenhausleistungen
  • Unterkunftszuschlag für Ein- oder Zweibettzimmer
  • wahl- und belegärztliche Leistungen
  • Transport  zum nächsterreichbaren Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst

Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag.

Notrufservice 24-Stunden-Notruf-Service: 0 180 1/358 100
Ersatz der bei Kontaktaufnahme mit dem Notrufservice entstandenen Telefonkosten pauschal und ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 10 EUR
Krankenrücktransport Bei Einschaltung der Notrufzentrale 100 % der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung ins Heimatland - auch mit dem Flugzeug.
Todesfall Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis zu 10.000 EUR.
Besonderheiten
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für eine Reise in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder die Schweiz  unterbrechen, besteht Ihr Versicherungsschutz auch dort weiter - für bis zu drei Monate.
     
  • Die attraktive Option in der Superstufe:
    Wenn Sie nicht aus Deutschland ausreisen, können Sie - zum 19. Vertragsmonat oder zum Vertragsende - einen Wechsel in die Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen - und das ohne Konsequenzen aus einer erneuten Gesundheitsprüfung. Die Versicherungszeiten aus dem Tarif AS 4S werden Ihnen angerechnet.
Beitrag Monatsbeitrag je nach Geschlecht und Eintrittsalter Monatsbeitrag je nach Geschlecht und Eintrittsalter

Senden Sie mir bitte weitere Informationen zu. Mailen Sie uns unter office@sportinsurance.net an. Vielen Dank.

* Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)   

© 1998 - 2007 Die Sport Assekuranz® Financial & Insurance Broker; letzte Änderung 07. May 2008