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Leistungsumfang |
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen im
Rahmen der Höchstsätze der GOÄ und GOZ
Ambulante Heilbehandlung, Entbindung
- ärztliche Leistungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum
2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
- Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
- Brillenfassungen einmal während der
Versicherungsdauer bis zu 52 EUR
- Transport zum nächsterreichbaren
Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall
Zahnärztliche Heilbehandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung sowie
Zahnfüllungen mit plastischem Material
- gezielte Vorsorgeuntersuchung zur
Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen
insgesamt bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für:
- Zahnkronen
- Einlagefüllungen
- Zahnersatz
- Funktionsanalytische,
funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Kieferorthopädie
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden
zahnärztlichen Leistungen ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung, Entbindung
- allgemeine Krankenhausleistungen
- belegärztliche Leistungen
- Transport zum nächsterreichbaren
Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen
Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag. |
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen, im
Rahmen der Bedingungen auch über den Höchstsätzen der GOÄ liegende
Aufwendungen (Ausnahme zahnärztliche Heilbehandlungen), für:
Ambulante Heilbehandlung, Entbindung
- ärztliche Leistungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen) bis zum
2,5fachen Gebührensatz der GOÄ
- Hilfsmittel (Brillengläser, Bandagen usw.)
- Brillenfassungen einmal während der
Versicherungsdauer bis zu 103 EUR
- Transport zum nächsterreichbaren
Arzt/Krankenhaus nach Unfall bzw. Notfall
Zahnärztliche Heilbehandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung sowie
Zahnfüllungen mit plastischem Material
- gezielte Vorsorgeuntersuchung zur
Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen
insgesamt bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für:
- Zahnkronen
- Einlagefüllungen
- Zahnersatz
- Funktionsanalytische,
funktionstherapeutische und implantologische Leistungen
- Kieferorthopädie
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
werden zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden
zahnärztlichen Leistungen ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung, Entbindung
- allgemeine Krankenhausleistungen
- Unterkunftszuschlag für Ein- oder
Zweibettzimmer
- wahl- und belegärztliche Leistungen
- Transport zum nächsterreichbaren
Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst
Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Heilbehandlung wahlweise Ersatz der erstattungsfähigen
Aufwendungen oder Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag. |